Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Mechlers Art GmbH
Maximilian Mechler, Fritz-Reuter-Straße 4, 04158 Leipzig
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Angebote, Leistungen, Lieferungen und Werke der Mechlers Art GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Mechlers Art GmbH mit ihren Auftraggebern („Kunden“) schließt und gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen, Werke oder Leistungen an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn deren Einbeziehung im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand – Leistungen der Mechlers Art GmbH
(1) Die Mechlers Art GmbH bietet die Erarbeitung und Herstellung professioneller Foto- und Videoproduktionen an, insbesondere die Konzeptionierung und Herstellung von Produktfotos und Produktvideos zu Werbe-, Recruiting- und Imagezwecken. Sie ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Dritter (Erfüllungsgehilfen, freie Mitarbeiter, Angestellte oder Subunternehmer) zu bedienen.
Der Vertrag ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den fertigen Werkleistungen/Produkten gerichtet.
Umfang und Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der Umfang der Nutzungsrechte des Kunden, werden jeweils durch den konkreten Auftrag bestimmt.
(2) Das Angebot der Mechlers Art GmbH richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Die Leistungen der Mechlers Art GmbH setzen sich jeweils aus einem konzeptionellen und einem produzierenden Anteil zusammen.
Damit handelt es sich bei allen Verträgen der Mechlers Art GmbH um typengemischte Verträge, deren Schwerpunkt im Urheberwerkvertragsrecht liegt.
Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden deshalb die §§ 631 ff. BGB sowie das Urheberrecht (insbesondere §§ 97 ff. UrhG) Anwendung.
(4) Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen der Mechlers Art GmbH und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien, Layouts, Entwürfen etc. aus dem Erarbeitungsprozess gegen die Mechlers Art GmbH.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für den jeweiligen Auftrag inklusive Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, wird für den jeweiligen Einzelfall durch Annahme des konkreten Angebotes bzw. durch Auftragserteilung vereinbart. Es handelt sich dabei um verbindliche Pauschalen, sofern nicht ausdrücklich individuell etwas anderes vereinbart wurde.
Weisungen oder Vorschläge des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% der Vergütung zur Zahlung fällig, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wird, führt der Verzug einer Rate zur Fälligkeit der gesamten noch offenen Restsumme.
Bis zur vollständigen Zahlung behält sich die Mechlers Art GmbH alle Nutzungsrechte an den Werken vor.
(4) Die Mechlers Art GmbH kann den Beginn ihrer Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
(5) Kosten, Aufwendungen und Spesen, die im Zusammenhang mit der Produktion des beauftragten Werkes anfallen (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller/Modells, erforderliche Genehmigungen), sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung und vom Kunden gesondert zu tragen.
(6) Sofern Mechlers Art GmbH zur Produktion des beauftragten Werkes nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden Verträge mit Dritten schließt, handelt er als bevollmächtigter Vertreter für den Kunden und nicht in eigenem Namen; die so geschlossenen Verträge wirken direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, die Mechlers Art GmbH von allen Pflichten gegenüber Dritten – inklusive der Kosten einer Rechtsverfolgung – freizustellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages durch die Mechlers Art GmbH erforderlich ist. Ggf. durch die Mitwirkung verursachte Kosten (z.B. Versandkosten) sind vom Kunden zu tragen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, der Mechlers Art GmbH alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Angaben unverzüglich zu machen, erforderliche Inhalte unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Nachfragen der Mechlers Art GmbH in angemessener Frist, in der Regel spätestens binnen einer Woche, zu beantworten.
(3) Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, der Mechlers Art GmbH die Produkte zur Verfügung zu stellen, die das Motiv der Fotos oder Videos bilden sollen.
(4) Der Kunde hat selbstständig sicherzustellen, dass er im Rahmen seiner Mitwirkung keine gesetzlichen Vorgaben oder Rechte Dritter verletzt und ggf. erforderliche Genehmigungen vorliegen.
Das gilt insbesondere für die Konformität der geplanten Werke, Inhalte, Designs, Anzeigen, Kampagnen etc. mit dem Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs-, Patent- Design-, Marken- und Warenzeichenrecht.
Der Kunde stellt die Mechlers Art GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei; dies umfasst auch die etwaigen zur Rechtsverfolgung anfallenden Kosten.
(5) Die Mechlers Art GmbH kann dem Kunden eine angemessene Frist zur jeweils erforderlichen Mitwirkung setzen und bei erfolglosem Ablauf dieser Frist das Vertragsverhältnis kündigen. Ihr Vergütungsanspruch richtet sich dann nach § 9 Abs. 2 bis 3.
(6) Zusätzliche Kosten, die der Mechlers Art GmbH durch Verzögerungen bei der Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Kunde zu tragen.
§ 5 Abnahme
(1) Die Abnahme der jeweils vertraglich geschuldeten Werke erfolgt nach deren Fertigstellung. Sie gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Produkt – über Testzwecke hinaus – in Gebrauch nimmt.
(2) Die Mechlers Art GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die (Teil-)Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Mechlers Art GmbH nicht innerhalb dieser Frist schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der Mechlers Art GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Mängelprotokoll konkret benannten Mängel, so ist die Mechlers Art GmbH verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
§ 6 Leistungsänderungen und Korrekturen
(1) Der Kunde kann Änderungen, die nicht erheblich von der zunächst vereinbarten Leistung abweichen, ohne zusätzliche Kosten im Rahmen von zwei Korrekturschleifen verlangen.
(2) Für darüber hinausgehende Änderungswünsche des Kunden gilt:
a) Die Mechlers Art GmbH wird für Änderungswünsche die dadurch voraussichtlich eintretenden Zeitverzögerung und den dadurch verursachten Mehraufwand ermitteln und mit dem Kunden eine Vertragsanpassung (Preis, Dauer etc.) vereinbaren. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Mechlers Art GmbH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
b) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung festzuhalten, in der insbesondere die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs enthalten sind.
§ 7 Gewährleistung – Vorrang der doppelten Nacherfüllung
Die Mechlers Art GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag mit der Einschränkung, dass der Kunde stets zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend machen muss. Erst wenn eine Nacherfüllung zwei Mal erfolglos geblieben ist, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 8 Haftung
(1) Die Mechlers Art GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(3) Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung aber auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, wenn diese fahrlässig verursacht wurde.
§ 9 Kündigung
(1) Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, ohne dass die Mechlers Art GmbH dies zu vertreten hat, stehen dieser die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu.
(2) Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann die Mechlers Art GmbH für ihre Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag geltend machen und zwar:
a) in Höhe von 15 % des Gesamtpreises, wenn sie die Ausführung inklusive der Konzepterarbeitung zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung noch nicht begonnen hat;
b) in Höhe von 30 % des Gesamtpreises, wenn sie zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei ihr bereits mit der Konzepterarbeitung, aber noch nicht mit der Produktion begonnen hat;
c) in Höhe von 80 % des Gesamtpreises, wenn sie zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei ihr bereits mit der Produktion begonnen hat.
(3) Die Pauschalen nach Abs. 2 stehen der Mechlers Art GmbH nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass der nach § 649 BGB der Mechlers Art GmbH zustehende Betrag wesentlich niedriger ist als die jeweilige Pauschale.
(4) Die Regelungen nach Abs. 2 und 3 gelten auch für den Fall einer Kündigung durch die Mechlers Art GmbH nach § 4 Abs. 5.
§ 10 Urheber – und Nutzungsrechte
(1) Entwürfe und fertige Produkte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Weisungen oder Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
(2) An Entwürfen und fertigen Produkten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
(3) Dem Kunden wird ein exklusives Nutzungsrecht an den Produkten übertragen, dessen konkreter zeitlicher und inhaltlicher Umfang sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.
Übersteigt die tatsächliche Nutzung des Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte, kann die Mechlers Art GmbH eine zusätzliche, angemessene Vergütung verlangen.
Die Nutzung durch die Mechlers Art GmbH als Urheberin bleibt umfassend vorbehalten.
(4) Die Weitergabe von Arbeits- und Produktionsergebnissen sowie von Nutzungsrechten des Kunden an Dritte (auch an verbundene Unternehmen) ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Mechlers Art GmbH und ggf. zusätzliche Vergütung wird ausgeschlossen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Mechlers Art GmbH dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(5) Die Bearbeitung von Produkten der Mechlers Art GmbH im Sinne des § 23 UrhG ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mechlers Art GmbH für jeden Einzelfall gestattet. Jede Nachahmung – auch nur teilweise – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt die Mechlers Art GmbH dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung vom Kunden zu verlangen
(6) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist Mechlers Art GmbH nicht zur Überlassung von Rohbild- und Filmdaten an den Kunden verpflichtet.
(7) Mechlers Art GmbH ist – sofern individuell nichts anderes vereinbart wird – berechtigt, den Kunden in jedem Medium als Referenz zu benennen und dazu aktuelle Logos des Kunden zu verwenden (z.B. von dessen Website). Sie ist berechtigt, die von ihr hergestellten Produkte zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(8) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen der Mechlers Art GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Mechlers Art GmbH, derzeit Leipzig.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Verträgen ist Leipzig.
§ 13 Schlussvereinbarungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Mechlers Art GmbH und dem Kunden, die zu Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB führen, müssen zu ihrer Wirksamkeit stets schriftlich erfolgen; sodann haben diese stets Vorrang vor diesen AGB.
(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Kunde ist mit der für die Geschäftsbeziehung erforderlichen Nutzung, Speicherung, automatischen Verarbeitung und Auswertung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Daten werden außerhalb der Erfüllung des Vertragszweckes nicht an Dritte weitergegeben.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen, hilfsweise durch die gesetzlichen Regelungen.
Stand: März 2025